Vertrauliche Nachrichten

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Bislang konnten Sie bei der Erstellung eines Nachrichtenentwurfs mit der Checkbox „persönlich/vertraulich“ eine Nachricht entsprechend kennzeichnen. Diese Funktionalität stand indes nur für beA-interne Nachrichten zur Verfügung. Für Nachrichten, die an andere besondere Postfächer versendet werden sollten oder die aus anderen besonderen Postfächern an ein beA gesandt wurden, konnte bisher kein Vertraulichkeitskennzeichen gesetzt werden.

Dieses Verhalten wurde mit der neuen Version geändert. Beim Versenden von Nachrichten kann die Vertraulichkeitsstufe nun über ein Drop-down-Feld ausgewählt werden. Folgende Werte sind als Vertraulichkeitsstufe auswählbar:

• keine Angabe
• VS – nur für den Dienstgebrauch
• vertraulich zu behandeln

Im Nachrichtenentwurf kann die Vertraulichkeitsstufe empfängerspezifisch für Rechtsanwälte, Berufsausübungsgesellschaften und besondere elektronische Behördenpostfächer gesetzt werden. Andere besondere Postfächer werden folgen, sobald die Funktionalität in der jeweiligen Software umgesetzt ist.

Die Absender von Nachrichten, die an ein beA adressiert sind, können ihrerseits eine Vertraulichkeitsstufe auswählen, mit der Folge, dass die Nachricht im beA nur von Nutzerinnen und Nutzern gelesen werden kann, die das entsprechende Recht besitzen.

Bei eingehenden Nachrichten, die als vertraulich gekennzeichnet sind, wird sowohl in der beA-Webanwendung als auch in der mobilen beA-App im Posteingang das Schlosssymbol angezeigt.

In der geöffneten Nachricht ist das Schlosssymbol ebenfalls sichtbar.

Interessant ist diese Änderung insbesondere für die Kommunikation mit den Versorgungswerken, da diese nunmehr über die EGVP-Infrastruktur vertraulich erfolgen kann.

Anwaltsgebühren: Erhöhung tritt am 1.6.2025 in Kraft

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Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) wurde am 7.4.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Gesetz ist im Wesentlichen zum 1.6.2026 in Kraft getreten. Der Teil, der die Rechtsanwaltsvergütung betrifft, ist nach Art. 13 III KostBRÄG bereits am 1.6.2025 in Kraft getreten.

Damit erhöhen sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren ab Juni. Wertgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) steigen um 6 %, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher werden angehoben, ebenso die Vergütung bei Vormundschaften und Betreuungen.

Weiterführender Link:
BGBl. 2025 I Nr. 109 v. 10.4.2025

Satzungsversammlung: Sitzungsprotokolle im neuen Online-Archiv verfügbar

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Die Sitzungsprotokolle der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer können im neu gestalteten Online-Archiv auf der BRAK-Website nun komfortabel abgerufen werden. Sie sind übersichtlich nach den verschiedenen Legislaturperioden der Satzungsversammlung geordnet und können dort auch im Zusammenhang mit den zur jeweiligen Sitzung gehörenden Tagesordnungen und den gefassten Beschlüssen angesehen werden.

Das Archiv umfasst sämtliche Legislaturperioden der Satzungsperioden seit ihrer Einsetzung im Jahr 1995.

Weiterführende Links:
Archiv der Sitzungsprotokolle ab 1995
Tagesordnungen und Beschlüsse der Satzungsversammlung

 

Betrugsversuche von Fake-Kanzleien: Handlungsempfehlungen

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Der Bundesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammern sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen Personen von vermeintlichen Rechtsanwaltskanzleien kontaktiert wurden und zu Zahlungen gebracht werden sollten. Die Kammern selbst können derartige Fälle weder untersuchen noch ahnden.

Für Betroffene hat die BRAK jedoch Handlungshinweise veröffentlicht, in denen die häufigsten Fallkonstellationen geschildert werden. Dabei handelt es sich um vermeintliche Insolvenzverkäufe, das Einziehen vermeintlicher Forderungen sowie Abmahnungen, die zum Teil mit der Aufforderung verbunden sind, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Empfohlen wird, in Verdachtsfällen anhand des Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnisses zu prüfen, ob die vermeintliche Anwältin bzw. der vermeintliche Anwalt tatsächlich existiert und sie bzw. ihn nur über die dort angegebenen Kontaktwege, falls möglich, am besten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), zu kontaktieren. Denn in den Schreiben werden häufig zwar die Namen existierender Anwältinnen und Anwälte, aber falsche Kontaktdaten angegeben.

Im Fall von vermeintlichen Insolvenzverkäufen empfiehlt die BRAK eine Überprüfung anhand der amtlichen Insolvenzbekanntmachungen; bei Betrugsversuchen sollten Betroffene die Polizei und die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer informieren.

Ferner gibt die BRAK Hinweise, was zu tun ist, wenn man von einem Identitätsdiebstahl oder dem Missbrauch der eigenen persönlichen Daten oder der Kanzleiinformationen betroffen ist. Zu den wichtigsten Schritten neben einer Anzeige bei der Polizei zählen dann Informationen an den Diensteanbieter, der die betroffene Website hostet, sowie an die Stelle, welche die Domain verwaltet, und an die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk die Fake-Kanzlei ihren vermeintlichen Sitz hat.

Weiterführender Link:
Handlungshinweise der BRAK

Einblicke zu nichtanwaltlichem Fachpersonal in Kanzleien und zu Erfolgshonoraren

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Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) wird bereits seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer durch das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Ziel der empirischen Erhebung ist es, die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft zu ergründen und neue Entwicklungen zu erkennen.

Im jährlichen Wechsel werden dabei Daten zur wirtschaftlichen Situation und zu Arbeitsumfeld und berufspolitischen Fragen erhoben. Die STAR-Untersuchung 2024 befasste sich mit der allgemeinen beruflichen Situation von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Im Fokus standen die Themen nichtanwaltliches Personal, Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten, Erfolgshonorar, Datenschutz sowie Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz.

Neben den oben genannten Themenfeldern gibt der STAR-Bericht auch Aufschluss über die Sozialstruktur der deutschen Anwaltschaft und über die näheren Umstände ihrer Berufsausübung wie etwa Spezialisierungen, bevorzugte Rechtsgebiete oder Kanzleiformen und -größen.

Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt, dass etwa 20 % der Kanzleien Rechtsanwaltsfachangestellte ausbilden, wobei jüngere Berufsträger dies deutlich häufiger tun als ältere. In den ostdeutschen Rechtsanwaltskammerbezirken wird insgesamt seltener ausgebildet; hier zeigt sich der Fachkräftemangel bereits stärker. Der Bericht gibt ferner Aufschluss darüber, wie häufig es offene Ausbildungsstellen gibt und wie diese sich über die unterschiedlichen Kanzleiformen, -lokalisierungen und -spezialisierungen verteilen.

Der Sonderteil zu Erfolgshonoraren zielte darauf ab, zu erfahren, inwieweit die Anwaltschaft die durch das „Legal Tech“-Gesetz zum 1.10.2021 geschaffene Möglichkeit, bei Streitwerten bis 2.000 Euro Erfolgshonorare zu vereinbaren, überhaupt genutzt hat und welche Gründe aus Sicht der Teilnehmer für oder gegen eine erfolgsbasierte Vergütung sprechen. Im Ergebnis hatten nur etwa 11 % der Teilnehmenden bereits Erfolgshonorare vereinbart. Der Bericht macht deutlich, für welche Arten von Kanzleien diese Form der Vergütung besonders viel oder wenig attraktiv ist und für welche Arten von Mandaten sie genutzt wird.

Die Ergebnisse von STAR 2024 im Detail hat die BRAK auf ihrer Website veröffentlicht.

Weiterführende Links:
STAR-Bericht 2024
Weitere Informationen zu STAR