Ausgabe: KammerReport 5-2020

UK-Anwälte und Kanzleien post Brexit1

Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der EU27 müssen wir damit rechnen, dass das Vereinigte Königreich mit Ablauf des sog. Übergangszeitraumes gemäß Art. 126 des Austrittsabkommens vom 24.01.2020 am 31.12.2020 aus dem Binnenmarkt ohne ein zum Austrittsabkommen hinzutretendes Abkommen über die künftigen beiderseitigen Beziehungen ausscheidet.

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