Ausgabe: KammerReport 2-2020

Ausbildungsvergütung

Vorsicht im Umgang mit Fremdgeld

Wenn ein Anwalt Gelder für einen Mandanten in Empfang nimmt und nicht einem Anderkonto zuführt, sondern anderweitig verwendet, macht dieser sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der Untreue i. S. des § 266 StGB schuldig.

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Aktive Nutzungspflicht

Formalien auf elektronisch

Schriftsätze bei Gericht einreichen – das ist für die meisten Anwältinnen und Anwälte ganz alltäglich und welche Formalien zu beachten sind, wissen sie aus dem Effeff.

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