Ausgabe: KammerReport 4-2023

Ausbildungsvergütung

Das Barzahlungsverbot nach dem GwG

Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II, welches seit dem 28.12.2022 in Kraft ist, wurden auch ein Barzahlungsverbot für Immobilienverkäufe und -tauschgeschäfte in § 16a GwG sowie erweiterte Prüfpflichten bei Immobiliengeschäften – auch in Bezug auf das Transparenzregister (§§ 19a, 19b GwG) – eingeführt.

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