erschienen im KammerReport 3-2019 | 15.06.2019
Anlässlich des Antrags der FDP-Fraktion, den der Bundestag am 9. Mai diskutierte, bekräftigen der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ihre Forderung nach einer RVG-Anpassung. Damit Anwältinnen und Anwälte wirtschaftlich arbeiten können, muss die gesetzliche Vergütung zumindest die Tariflohnentwicklung widerspiegeln. Lineare Erhöhungen und strukturelle Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind notwendig, um den Zugang zum Recht sicherzustellen.
Die Rechtsanwaltsvergütung ist zuletzt 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Die Tariflöhne sind seitdem um 16 Prozent gestiegen. Daneben haben sich unter anderem die Gehälter der nicht- anwaltlichen Mitarbeiter und die Mieten erhöht. Daran muss sich, so beide Anwaltsorganisationen, die Anpassung in der Gesamtsumme orientieren.
Der DAV und die BRAK haben der Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley bereits im April 2018 einen Forderungskatalog überreicht, der die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung beinhaltet. Die Bundestagsfraktion der FDP hatte die Forderung aufgegriffen und beantragt, dass die Bundesregierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein konkretes Konzept zur RVG-Reform vorlegt. Außerdem solle eine regelmäßige Anpassung in kurzen Abständen gesetzlich verankert werden. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Auch sie hatten aber geäußert, dass eine Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung nach vielen Jahren legitim sei.
Zunächst befassen sich die Länder im Rahmen der Justizministerkonferenz am 5./6.6.2019 mit dem Thema. Dann sollen die Ergebnisse einer Evaluierung des Kostendeckungsgrades in der Justiz vorliegen, welche die Justizministerkonferenz in ihrer Frühjahrssitzung 2018 beauftragt hatte; dies war aus dem Bundestag zu vernehmen
(s. Plenarprotokoll v. 9.5.2019, 11877). Die Bundesregierung hat angekündigt, sie wolle danach unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Justizministerkonferenz Eckpunkte für eine Gebührenreform festlegen und zeitnah ein Regelungskonzept erarbeiten. Wann ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung vorliegen wird, bleibt abzuwarten.