Was macht eigentlich der Kammervorstand?

erschienen im KammerReport 3-2020 | 19.06.2020

Die Zeiten, in denen die Rechtsanwaltskammer nur Aufsichtsbehörde und „Anwaltspolizei“ war, sind lange vorbei. Die Kammer versteht sich als Dienstleister für alle Mitglieder und macht viel mehr, als nur Berufsrechtsverstöße festzustellen.

Die Arbeit der Kammer soll in diesem Artikel näher vorgestellt werden, um einen Überblick über die vielfältigen Tätigkeiten zu geben.

Aufgaben des Vorstands

Die Aufgaben des Vorstands einer Regionalkammer sind grundsätzlich in § 73 BRAO festgeschrieben. Zu seinen Kernaufgaben gehört insbesondere die Zulassung bzw. der Widerruf der Zulassung von Rechtsanwälten und Syndikusrechtsanwälten. Hauptaufgabe ist zudem die berufsrechtliche Beratung der Kammermitglieder. Sofern Berufspflichtverletzungen vorliegen, sind diese von der Kammer zu ahnden. Weitere Aufgaben sind die Vermittlung bei Streitigkeiten sowohl zwischen Kollegen untereinander als auch zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten. Durch die Kammer wird die Verleihung der Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnungen verliehen und die Fortbildungspflicht überwacht. Die Rechtsanwaltskammer erstattet auf Anforderung von Gerichten Gebührengutachten und engagiert sich in der Juristenausbildung. Die Tätigkeit der Kammer umfasst zudem die Durch-führung der Abschlussprüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. der Fortbildungsprüfung zum geprüften Rechtsfachwirt und das Führen des Ausbildungsverzeichnisses.

Dem Vorstand der RAK Hamm gehören 30 Kolleginnen und Kollegen an, die ihr Mandat ehrenamtlich ausüben. In der Regel findet einmal monatlich eine Vorstandssitzung statt, in welcher die Beschlüsse des Vorstandes gefasst werden. Der Vorstand und damit die Rechtsanwaltskammer wird vertreten durch den Präsidenten, dies ist seit dem 13.11.2019 Rechtsanwalt und Notar Hans Ulrich Otto aus Bochum. Der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich, und er leitet die Sitzungen des Präsidiums und des Gesamtvorstands. Das Präsidium bestimmt die Aufgaben und die Organisation der Geschäftsführung. Alle Aufgaben und die Aufgabenverteilung sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegt. Der Vorstand bildet aus seinen Mitgliedern jeweils verschiedene Abteilungen.

Ein wichtiger Teil der Tätigkeit der Rechtsanwaltskammer und damit des Vorstands ist die Berufsaufsicht. Die Geschäftsstelle erreichen täglich zahlreiche Schreiben und Anrufe von Mandanten und auch von Kollegen, die ein (vermeintliches) Fehlverhalten eines Kammermitgliedes zum Gegenstand haben. Äußert der Mandant nur seinen Unmut über das Ergebnis eines Rechtsstreits oder die Anwaltsrechnung, die er erhalten hat, hat dies in der Regel nicht die Einleitung eines Aufsichtsverfahrens zum Gegenstand. Der Vorstand ist nur für Berufspflichtverletzungen zuständig, nicht für Gebührenstreitigkeiten oder Schadensersatzansprüche wegen Schlechtleistung. Hierüber können allein die zuständigen Zivilgerichte entscheiden. Die Kammer ist allerdings in geeigneten Fällen gern bereit, im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens auszuloten, ob die Möglichkeit einer gütlichen Einigung besteht oder Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten.

Im Jahr 2019 sind 585 Aufsichtsverfahren neu eingeleitet worden. Weitere 471 Beschwerdeeingaben wurden durch die Geschäftsführung vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung durch die zuständige Aufsichtsabteilung bearbeitet. Einzelheiten hierzu sind dem Jahresbericht der Rechtsanwaltskammer zu entnehmen, der auszugsweise im KammerReport Nr. 2/2020, S. 17 ff. abgedruckt ist.

Die RAK als Dienstleister

Nicht immer, wenn Post von der Rechtsanwaltskammer kommt, droht Ungemach. Neben der Funktion als Aufsichtsbehörde sieht sich die RAK Hamm auch als Dienstleister für die Mitglieder. Wir begleiten die Kolleginnen und Kollegen in unserem Bezirk von der Zulassung bis zum Ende der beruflichen Tätigkeit. Dabei ist es unser primäres Anliegen, unsere Mitglieder bei berufsrechtlichen Fragen zu beraten und Hilfestellung zu leisten, z. B. durch unser Fortbildungsangebot. Die RAK Hamm hat bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie jährlich über 200 Präsenzveranstaltungen angeboten. Zukünftig wird das Angebot um Online-Fortbildungen erweitert. Weitere Hilfestellung wird geleistet durch die Ausbildungsinitiative für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte, die Ausbildung des juristischen Nachwuchses an den Universitäten und während des Referendariats. Die RAK Hamm informiert über berufsrechtliche Themen und wichtige Entscheidungen in ihrem KammerReport und – ganz aktuell – durch ihren elektronischen Newsletter und auf der Homepage.

Die RAK als Interessenvertreter

Zur anwaltlichen Selbstverwaltung gehört neben der Aufsicht auch die Vertretung der berufspolitischen Interessen der Anwaltschaft, beispielsweise durch Stellungnahme zu Gesetzgebungsvorhaben. Diese Aufgabe obliegt primär der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 177 BRAO). Sie ist die Dachorganisation der 28 regionalen Kammern. Im letzten Jahr feierte die BRAK ihren 60. Geburtstag. Wer sich über die Arbeit der BRAK seit der Gründung und über die anstehenden Herausforderungen ein Bild machen möchte, dem wird die beim Verlag Otto Schmidt erschienene Festschrift „60 Jahre Bundesrechtsanwaltskammer“ empfohlen.

Die regionalen Kammern unterstützen die BRAK durch Stellungnahmen und die Mitwirkung in verschiedenen Ausschüssen. Mitglieder der RAK Hamm sind in den Ausschüssen Bewertung von Anwaltskanzleien, BRAO, Anwenderbeirat beA, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kartellrecht, Rechtsanwaltsvergütung, Anwaltsnotariat, außergerichtliche Streitbeilegung, Berufsbildung, Sozialrecht, ZPO/GVG, Schuldrecht, Steuerrecht, Strafrechtsausschuss d. Deutschen Anwaltschaft (Strauda) und Verwaltungsrecht vertreten. Mitglieder des Vorstands nehmen an den Hauptversammlungen und Präsidentenkonferenzen der BRAK teil.

Immer neue Aufgaben

Das Aufgabenfeld der Rechtsanwaltskammer erweitert sich stetig. Die Kolleginnen und Kollegen, die vor Juli 1999 zugelassen wurden, erinnern sich noch daran, dass sie ihre Zulassung beim OLG beantragt haben und in einer mündlichen Verhandlung durch einen Richter vereidigt wurden. Seit dem 01.07.1999 hat diese Aufgabe die Rechtsanwaltskammer übernommen. Die Rechtsanwaltskammern bearbeiten die Zulassungsanträge. Im Gebäude der RAK Hamm findet ca. einmal monatlich die Vereidigung von neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten statt.

Fachanwälte
Nicht nur die Zahl der Kammermitglieder ist inzwischen auf 13.615 gestiegen; auch die zugelassenen Fachanwaltsbezeichnungen werden stetig mehr. Es waren ursprünglich gem. § 43c BRAO nur 4 Fachanwaltsbezeichnungen (Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht). Im Laufe der Jahre sind durch Beschlüsse der Satzungsversammlungen immer weitere dazu gekommen; inzwischen gibt es 24 Fachanwaltsbezeichnungen, die durch den Kammervorstand verliehen werden können. Mit der BRAO-Novelle 2009 wurde die Zahl der Fachgebiete, für die eine Fachanwaltsbezeichnung geführt werden kann, von zwei auf drei angehoben. Die Stundenzahl der Fortbildungszeiten, die der Kammer gegenüber nachzuweisen ist, wurde durch die Satzungsversammlung 2013 von 10 auf 15 Fortbildungsstunden erhöht. Dies hat zur Folge, dass eine Vielzahl von Fortbildungsbescheinigungen zu prüfen sind, incl. entsprechender Nachfragen zu deren Anerkennungsfähigkeit.

Syndikusrechtsanwälte
Am 01.01.2016 kam die Zulassung der Syndikusrechtsanwälte zu den Aufgaben der  Rechtsanwaltskammer hinzu. Nicht nur die hohen Antragszahlen zu Beginn, vor allem auch die Anhörung und – zum Teil – gerichtliche Klärung verschiedenster Rechtsfragen mit der Rentenversicherung Bund (DRV) haben zu einem starken Arbeitsanstieg für die Geschäftsstelle geführt.

beA
Auch die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs und die Datenschutzgrundverordnung haben einen stark erhöhten Beratungsbedarf der Kolleginnen und -Kollegen nach sich gezogen. Zum 01.01.2016 ist § 31a BRAO in Kraft getreten, der die Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches, kurz beA, für alle Kammermitglieder, die im Gesamtverzeichnis nach § 31 BRAO eingetragen sind, normiert. Die Aufgabe an sich wurde der BRAK übertragen, der Rechtsanwaltskammer Hamm allerdings obliegt es, die Einhaltung der Berufspflicht der passiven Nutzung gem. § 31a Abs. 6 BRAO zu überwachen. Hilfestellung bei Fragen zum beA leisten der Newsletter und die FAQS auf der Homepage der BRAK.

GwG
Mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinn aus schweren Straftaten, kurz Geldwäschegesetz (GwG), ist den regionalen Rechtsanwaltskammern zuletzt auch die Geldwäscheaufsicht übertragen worden. Hierfür hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm im Mai 2018 die Gründung einer weiteren Abteilung des Kammervorstands beschlossen. Nachdem die RAK Hamm in den Jahren 2018 und 2019 zunächst jeweils 2 % der Mitglieder im Rahmen der anlasslosen Aufsicht nach § 51 Abs. 3 S. 2 GwG kontrolliert hat, wird seit Beginn des Jahres 2020 bei 5 % der Mitglieder die Einhaltung der ihnen nach dem GwG obliegenden Verpflichtungen überprüft. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Kammerrechtsbeistände können Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes sein, wenn sie an einem der in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG aufgeführten Kataloggeschäfte mitwirken. Die RAK Hamm überprüft auch, ob die betroffenen Mitglieder gemäß der Anordnung der RAK Hamm vom 11. April 2018 einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben; zudem wird die Zuverlässigkeit der Geldwäschebeauftragten und deren Stellvertreter überprüft. Entsprechend den Vorgaben im GwG führt die RAK Hamm Vor-Ort-Prüfungen in den Kanzleien der Rechtsanwälte, die Verpflichtete im Sinne des GwG sind, durch. Aufgrund der Ergänzung des § 73b BRAO sind die Rechtsanwaltskammern seit dem 01.01.2020 im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG auch Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten nach § 56 GwG, die durch ihre Mitglieder begangen werden. Als zuständige Aufsichtsbehörde hat die RAK Hamm gem. § 51 Abs. 8 S. 1 GwG den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise der bislang drei veröffentlichten Auflagen sind auf der Homepage der RAK Hamm veröffentlicht.

Unverzichtbare Selbstverwaltung

Die anwaltliche Selbstverwaltung ist ein Privileg, das es zu schützen und zu verteidigen gilt. Wie die BRAK in der Broschüre „Unabhängig und frei – Die Anwaltliche Selbstverwaltung“ schreibt: Ohne eine freie und unabhängige Selbstverwaltung gibt es keinen freien und unabhängigen Rechtsanwaltsberuf.

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