Vertrauensanwalt der Rechtsanwaltskammer Hamm

erschienen im KammerReport 5-2023 | 15.12.2023

Aufgabe des Vertrauensanwalts ist es, Kammermitgliedern, die in wirtschaftliche Not geraten sind oder persönliche Probleme mit Auswirkungen auf ihre berufliche Tätigkeit haben, kollegiale Unterstützung zukommen zu lassen. Gemeinsam sollen Lösungsmöglichkeiten ent­wickelt werden, ohne dass die für das Kammermitglied einhergehende Offenbarung zwingend zur Einleitung eines Aufsichts- oder Widerrufsverfahrens der Rechtsanwaltskammer führt.

Der Vertrauensanwalt übt sein Amt unabhängig aus und ist, auch gegenüber den Organen und Angestellten der Rechtsanwaltskammer, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er wird ehrenamtlich und für das ratsuchende Kammermitglied kostenlos tätig.

Der Kammervorstand hat Herrn Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Wolfgang Gansweid, Bielefeld, zum Vertrauensanwalt der Rechtsanwaltskammer Hamm bestellt.

Zur Person:
Herr Kollege Dr. Gansweid, Jahrgang 1950, ist seit dem Jahre 1978 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war bis zur Erreichung der Altersgrenze auch Notar. Er gehörte dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer von 1994 bis zum 31.10.2022 an und war hier Mitglied einer Gebührenabteilung, seit 2014 als deren Vorsitzender. Darüber hinaus amtierte Dr. Gansweid von 2005 bis 2020 als Mitglied des Vorstandes der Notarkammer und bekleidete dort ab 2017 das Amt des Vizepräsidenten. Seine anwalt­lichen Tätigkeitschwerpunkte liegen im privaten Bau- und Architektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Medizinschadenrecht.

Kontakt:
RA Dr. Wolfgang Gansweid
Am Bach 11
33602 Bielefeld
Telefon: 0521/964200
Telefax:  0521/9642050

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