Pflichten bezüglich des Transparenzregisters nach dem GwG

erschienen im KammerReport 5-2023 | 15.12.2023

Das Transparenzregister ist die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland zur Erfassung der transparenzpflichtigen Rechtseinheiten. Es dient zur Umsetzung der auf der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie basierenden Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist die vom BMF mit hoheitlichen Aufgaben beliehene registerführende Stelle.

Mitteilungspflichtig sind alle transparenzpflichtigen Rechtsgestaltungen, welche unter die Regelungen der §§ 20, 21 GwG fallen. Transparenzpflichtig sind nach § 20 Abs. 1 GwG juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften; daher können Berufsausübungsgesellschaften ebenso von der Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister betroffen sein. Fast alle transparenzpflichtigen Rechtseinheiten müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten ermitteln, deren Daten erfassen, aufbewahren, auf dem aktuellen Stand halten und dem Transparenzregister schnellstens zur Eintragung mitteilen. Diese Mitteilung muss in elektronischer Form über die offizielle Plattform erfolgen.

Damit eine Meldung an das Transparenzregister vor­genommen werden kann, ist es erforderlich, dass sich Transparenzpflichtige auf der offiziellen Plattform – www.transparenzregister.de – registrieren. Sowohl die Registrierung als auch die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten sind kostenfrei. Zudem ist es möglich, einen kostenlosen Einrichtungsassistenten als zusätzliche Hilfe im Eintragungsprozess zu nutzen.

Bei Versäumnis der Eintragungsfrist ist das Nachholen der Eintragung innerhalb eines Jahres nach Fristende möglich, § 59 Abs. 9 GwG. Bei fehlender Eintragung kann das Bundesverwaltungsamt ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängen und die Bußgeldentscheidung öffentlich bekannt machen.

Weitergehende Informationen und Rechtshinweise zum Transparenzregister sind auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (https://www.bundesveraltungsamt.de/transparenzregister/) zu finden. Zudem werden über die Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) umfassende Informationen und kostenfreie Webinare zum Transparenzregister und zur Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten angeboten. Auf der Internetseite gibt es darüber hinaus auch Kontaktmöglichkeiten zur registerführenden Stelle für verschiedene Fragemöglichkeiten.

Bildnachweis: stock.adobe.com | fotomek

Diesen Artikel drucken?