erschienen im KammerReport 2-2019 | 07.03.2019
Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand: 01.01.2019) bekanntgegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen.
Die Leitlinien sind u. a. auf der Homepage des Oberlandesgerichts Hamm veröffentlicht und können unter www.olg-hamm.nrw.de abgerufen werden. Dort befindet sich unter „Rechts-Infos“ eine Rubrik zu „Hammer Leitlinien“.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm