erschienen im KammerReport 5-2020 | 16.12.2020
Der BRAK-Ausschuss Sozialrecht hat Hinweise zum Thema „Fallstricke“ in sozialgerichtlichen Verfahren veröffentlicht. In den Hinweisen werden vier Problemkreise betrachtet, die für die anwaltliche Tätigkeit von Bedeutung sind: Beweisanträge, Anträge im laufenden Verfahren, Bescheidungsurteile und die Beantragung von Vertagungen. Die Hinweise sind der zweite Beitrag des Ausschusses; im Juli 2020 wurden bereits „Informationen des Ausschusses Sozialrecht zu den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuches“ veröffentlicht, die Information hierüber finden Sie im KammerReport 4/20.
Die Hinweise des Ausschusses Sozialrecht – Stand: November 2020 – zum Thema „Fallstricke“ im sozialgerichtlichen Verfahren finden Sie unter dem Link https://brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/aus-der-arbeit-der-ausschuesse/fallstricke_im_sozialgerichtlichen-verfahren_hinweise-as-sozialr_stand-2020-11_final.pdf
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