beA-App der BRAK steht zum Download zur Verfügung

erschienen im KammerReport 2-2024 | 21.03.2024

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit der Veröffent­lichung der beA-Version 3.25 die erste Ausbaustufe der mobilen beA-App bereitgestellt. Die mobile beA-App der BRAK steht in den App Stores für iOS und Android zum Download zur Verfügung.
Zur Nutzung der bea-App müssen Sie über ein Softwarezertifikat verfügen, das in Ihrem beA hinterlegt und freigeschaltet ist. Hinweise zur Hinterlegung und Freischaltung des Softwarezertifikats in der beA-Webanwendung finden Sie in der Anwenderhilfe.

Der Nutzungsumfang der beA-App ist in der ersten Ausbaustufe noch auf den rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im Posteingangsordner des beA beschränkt. Über die beA-App der BRAK können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihre mobilen Endgeräte auf ihr beA zugreifen. Für Mitarbeitende besteht diese Möglichkeit nicht. Zusätzliche Funktionalitäten werden in weiteren Ausbauschritten zur Verfügung gestellt.

Die einzelnen Schritte zur Nutzung der beA-App werden im beA-Sondernewsletter der BRAK, Ausgabe 2/2024, vom 21.02.2024, erklärt. Zusätzliche Informationen zur Einrichtung und Nutzung der beA-App sind im beA Anwenderbuchverfügbar.

Bildnachweis: stock.adobe.com | fizkes

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