erschienen im KammerReport 4-2020 | 18.09.2020
Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat weiter zugenommen und beträgt insgesamt 57.065 (Vorjahr: 56.305). Insofern erwarben 34.694 Rechtsanwälte (davon 11.825 weiblich) einen Fachanwaltstitel, 9.620 Rechtsanwälte (davon 2.431 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.089 Rechtsanwälte (davon 183 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel.
Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (10.826). Dieser folgt die Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.383), die mit 58,5 % weiterhin den höchsten Frauenanteil verzeichnet (Vorjahr: 58,06 %). Gleichzeitig hat sie neben den Fachanwaltschaften für Steuerrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht einen Rückgang zu verzeichnen. Interessant ist aber, dass – außer im Sozialrecht – in diesen Fachanwaltschaften trotz der Rückgänge insgesamt ein Zuwachs der Fachanwältinnen fest-zuhalten ist.
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