erschienen im KammerReport 4-2022 | 16.12.2022
In einem aktuellen Merkblatt informiert die Bundesrechtsanwaltskammer über Bedenken der Datenschutzbehörden gegen den Einsatz von Microsoft 365 Cloud sowie über berufsrechtliche Implikationen der Nutzung dieses Produkts.
Die BRAK weist darauf hin, dass eine abschließende Empfehlung zum datenschutz- und berufsrechtskonformen Einsatz von Microsoft 365 kaum möglich ist. Die Gründe hierfür liegen in der stetigen Fortentwicklung der Software sowie in den von Microsoft genutzten Auftragsverarbeitungsunterlagen. Gegenwärtig sind der BRAK keine aufsichtsbehördlichen Beanstandungen des Einsatzes von Microsoft 365 in Rechtsanwaltskanzleien bekannt. Allerdings lässt sich nicht vorhersagen, ob die Datenschutzbehörden aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen Rechtsanwaltskanzleien für notwendig erachten und entsprechende Beanstandungen aussprechen werden. Das Merkblatt können Sie über den folgenden Link aufrufen: Merkblatt
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