FIU gibt neue Hinweise zur Registrierungspflicht bei goAML

erschienen im KammerReport 5-2023 | 15.12.2023

Die Financial Intelligence Unit (FIU) analysiert als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Die FIU ist zuständig für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten.

Ab dem 1. Januar 2024 besteht für Verpflichtete eine Pflicht zur elektronischen Registrierung bei dem Meldeportal der FIU „goAML“. Diese Pflicht besteht als Verpflichteter unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung nach § 45 Abs. 1 S. 2 GwG.

Nach § 45 Abs. 1 S. 2 GwG ist jede einzelne Rechtsanwältin und jeder einzelne Rechtsanwalt zur Registrierung verpflichtet, sobald und soweit er oder sie eine entsprechende Katalogtätigkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ausführt.

Die Registrierungspflicht gilt unabhängig von der Form der ausgeübten Berufsträgerschaft. Erfasst sind mithin auch angestellte Berufsträger, die als Arbeitnehmer in einer Sozietät, einer Kanzlei, Partnerschaft oder sonstigen Berufsausübungsgesellschaft tätig sind. Also hat sich jede geldwäscherechtlich verpflichtete natürliche Person zu registrieren. Ausreichend ist nicht die Registrierung durch die Berufsausübungsgesellschaft oder deren Geldwäschebeauftragter.

Für Berufsträger, die über mehrfache Qualifikationen verfügen (z. B. Steuerberater und Rechtsanwalt) gilt, dass nur eine Qualifikation bei der Registrierung angegeben werden kann. Dies soll die vorherrschende Berufsausübung sein.

Die Registrierung des Verpflichteten hat im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ (https://goaml.fiu.bund.de) bei der FIU spätestens zum 1. Januar 2024 zu erfolgen. Nehmen Sie diese Pflicht ernst. Nach dem derzeitigen Stand tritt ab dem 1. Januar 2025 ein Bußgeldtatbestand bezüglich der Nichtregistrierung bei goAML in Kraft.

Mit der erfolgreichen Registrierung erhalten Verpflichtete gleichzeitig Zugang zu weiteren Informationen zur Software goAML sowie zu spezifischen Hinweisen und Publikationen der FIU zum Thema Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Weitergehende Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Website der FIU.

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