Schon gewusst? Elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichtsvollziehern

erschienen im KammerReport 3-2024 | 21.06.2024

Für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr kann für Gerichtsvollzieher ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingerichtet werden. Es besteht daher die Möglichkeit, Aufträge zur Zustellung oder Zwangsvollstreckung sowie Sachstandsanfragen unmittelbar an Angehörige des Gerichtsvollzieherdienstes zu richten. Wurde ein entsprechendes Postfach eingerichtet, sind die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher unter ihren Namen und der Geschäftsanschriften im eBO-Adressbuch zu finden. In diesem Fall können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch per beA unmittelbar mit den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern kommunizieren. Diese können im beA im Gesamtverzeichnis gesucht und ausgewählt werden.

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