Anpassung der „DAC-6“– Handlungshinweise des BRAK-Ausschusses Steuerrecht

erschienen im KammerReport 5-2020 | 16.12.2020

Wie bereits berichtet, ist am 01.01.2020 das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen in Kraft getreten. Dieses Gesetz setzt die sog. DAC-6-Richtlinie in nationales Recht um.

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine DAC-6 Handlungshinweise erneut aktualisiert (die letzte Anpassung erfolgte im August 2020). Die Fassung von September 2020 steht nachfolgend zum Download bereit.

DAC-6 Handlungshinweise des Ausschusses Steuerrecht – Stand: September 2020

https://newsletter.rakba.de/2020/10/erneute-anpassung-der-handlungshinweise-zur-pflicht-zur-mitteilung-grenzueberschreitender-steuergestaltungen/

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