erschienen im KammerReport 5-2020 | 16.12.2020
Wie bereits berichtet, ist am 01.01.2020 das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen in Kraft getreten. Dieses Gesetz setzt die sog. DAC-6-Richtlinie in nationales Recht um.
Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine DAC-6 Handlungshinweise erneut aktualisiert (die letzte Anpassung erfolgte im August 2020). Die Fassung von September 2020 steht nachfolgend zum Download bereit.
DAC-6 Handlungshinweise des Ausschusses Steuerrecht – Stand: September 2020
Bildnachweis: stock.adobe.com ©Zerbor