erschienen im KammerReport 1-2022 | 10.03.2022
Die Regelungen für Abwicklung und Vertretung wurden durch die Reform des notariellen Berufsrechts angepasst. Die BRAK hat ihre Informationsmaterialien entsprechend aktualisiert.
Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts, das am 01.08.2021 in Kraft trat, brachte auch einige für Anwältinnen und Anwälte relevante Veränderungen. Insbesondere wurden die Regelungen für Vertretungen in §§ 53, 54 BRAO und für die Abwicklung einer Kanzlei in § 55 BRAO angepasst. Die augenfälligsten Neuerungen sind, dass eine Vertretung erst bei zweiwöchiger Abwesenheit von der Kanzlei bestellt werden und dass man der Vertretung Zugriff auf das eigene beA einräumen muss.
Der BRAK-Ausschuss Abwickler/Vertreter hat seine Handlungshinweise sowohl für die Tätigkeit des Vertreters als auch für die Tätigkeit des Abwicklers überarbeitet und an die neue Rechtslage angepasst. Die aktualisierten Hinweise finden Sie unter den folgenden Links
Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers (Stand: 2022)
Informationen des BRAK-Ausschusses Abwickler/Vertreter
Aktualisiert wurde zudem das Abwicklerlexikon. Es enthält Erläuterungen zu zahlreichen Stichworten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Kanzleiabwicklers i. S. v. § 55 BRAO, etwa zu den Befugnissen und Berichtspflichten des Abwicklers, zum Umgang mit den Mitarbeitern der abzuwickelnden Kanzlei oder zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) des ehemaligen Rechtsanwalts. Das Abwicklerlexikon (Stand: 2022) steht bereit unter dem Link
Abwicklerlexikon (Stand: 2022)
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