Namen und Nachrichten: Vertrauensanwalt der Rechtsanwaltskammer Hamm
Der Kammervorstand hat Herrn Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Erhard Berghoff, Hamm, zum neuen Vertrauensanwalt der Rechtsanwaltskammer Hamm ab dem 01.11.2024 bestellt.
Der Kammervorstand hat Herrn Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Erhard Berghoff, Hamm, zum neuen Vertrauensanwalt der Rechtsanwaltskammer Hamm ab dem 01.11.2024 bestellt.
Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte sowie Kammerrechtsbeistände können Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) sein, wenn sie eine der in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG aufgeführten Tätigkeiten ausführen. In diesem Fall müssen die Pflichten nach dem GwG beachtet und eingehalten werden.
Das Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sieht auch vor, zukünftig die Doppelmitgliedschaften in Rechtsanwalts- und anderen Berufskammern zu vermeiden.
Bislang mussten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Vergütungsberechnungen in schriftlicher Form an ihre Mandantschaft mitteilen.
Ein Mitte Juni vom Bundesministerium der Justiz vorgelegter Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts sieht eine lineare Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren vor.
Diesen Beitrag gestatte ich mir zu schreiben, weil ich immer öfter lesen und hören muss, dass Anwälte und Notare sich über einen eklatanten Bewerbermangel an Auszubildenden beklagen und, was ich als besonders erstaunlich dabei empfinde, scheinbar vollkommen ratlos sind, was die Ursache dieses Phänomens sein könnte. RA Detlef Wendt, Recklinghausen