Wahlen zum Kammervorstand 2022

Wahlaufruf des Wahlleiters, Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, Hamm

erschienen im KammerReport 4-2021 | 17.12.2021

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

Sie sind gefragt: Im kommenden Jahr sind alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgerufen, Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer gemäß § 64 ff. BRAO zu wählen. Kolleginnen und Kollegen mit Kanzleisitz in den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Essen, Münster, Paderborn, Siegen und am Ort des Sitzes der Kammer haben die Möglichkeit, sich für ihren Bezirk zu bewerben.

Nicht wenige Kolleginnen und Kollegen haben die Tätigkeit des Vorstands der Rechtsanwaltskammer bislang eher „aus der Ferne“ betrachtet. Angesichts hoher eigener beruflicher Beanspruchung ist dies verständlich. Aber: Anwaltliche Selbstverwaltung setzt das ehrenamtliche Engagement von Kolleginnen und Kollegen voraus. Und: Ein Kammervorstand kann nur so gut sein wie die Mitglieder, die hinter ihm stehen.

Machen Sie deshalb von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Geben Sie Ihre Stimmen ab! Nehmen Sie durch Ihre Wahlbeteiligung Einfluss auf die Entwicklung der beruflichen Selbstverwaltung und des anwaltlichen Berufsrechts. Wirken Sie daran mit, dass der Kammervorstand ein repräsentatives Abbild der durch ihn vertretenen Kolleginnen und Kollegen bleibt.

Die Vorstandswahlen im Jahre 2022 finden als elektro-nische Wahlen statt. Die Wahlunterlagen zur elektro-nischen Wahl erhalten Sie im März 2022 unmittelbar nach der Kammerversammlung am 30.03.2022. Sie haben dann bis zum 12.05.2022, 24:00 Uhr, die Möglichkeit, Ihren Kandidatinnen und Kandidaten Ihre Stimme zu geben.

Sie wollen nicht nur Ihre Stimme abgeben, sondern auch einen Wahlvorschlag unterbreiten oder erwägen selbst eine Kandidatur zur Wahl in den Kammervorstand? Voraussetzung für eine Kandidatur ist, dass der Kandidat seinen Kanzleisitz in einem der o.g. Landgerichtsbezirke unterhält. Beachten Sie bitte auch die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge vom 24.01.2022 bis zum 21.02.2022, 16:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag bei dem Wahlausschuss einzureichen. Vorschlagsberechtigt sind auch die örtlichen Anwaltvereine. Die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer hält ein Formblatt bereit, das die notwendigen Formalien berücksichtigt.

Kandidatinnen und Kandidaten werden Gelegenheit haben, sich in der Kammerversammlung den wahlberechtigten Mitgliedern persönlich vorzustellen. Auch auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer wird die Möglichkeit bestehen, sich als Kandidat/in zu präsentieren.

Über die weiteren Einzelheiten werde ich Sie noch mit der ersten Wahlbekanntmachung, die Mitte Januar 2022 per beA verschickt wird, informieren.

Ich freue mich auf Ihre Beteiligung an den Wahlen zum Kammervorstand 2022!

Ihr
Christoph Sandkühler
Wahlleiter

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