Lohnversteuerung von Beiträgen

für Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie von Kosten der beA-Karte

erschienen im KammerReport 2-2021 | 22.06.2021

Unterfallen Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie Kosten der beA-Karte, die der Arbeitgeber für eine angestellte Anwältin oder einen angestellten Anwalt übernimmt, der Lohnsteuerpflicht? Wann dies der Fall ist, erläutert der BRAK-Ausschuss Steuerrecht in seinen Handlungshinweisen (Stand: Mai 2021), die er nun angesichts zweier aktueller Entscheidungen des BFH überarbeitet hat. Dabei werden die Unterschiede der Rechtsprechung des BFH aus den Jahren 2016 und 2020 herausgearbeitet und die vom BFH entschiedenen Fallkonstellationen im Einzelnen dargestellt. Sie finden die Hinweise unter dem Link:
https://brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/aus-der-arbeit-der-ausschuesse/2021_05_03_ueberarbeitung_hinweise-lohnversteuerung.pdf

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