Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte 2020

Daten zur wirtschaftlichen Lage der Rechtsanwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm 2018

erschienen im KammerReport 1-2021 | 19.03.2021

Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) ist eine Erhebung des Instituts für Freie Berufe und dient vor allem der Gewinnung von Datenmaterial zur Struktur und Arbeitsumgebung der deutschen Rechtsanwälte, um deren berufliche und wirtschaftliche Lage zu ermitteln. Der Erhebung liegt eine Zufallsstichprobe zugrunde, die für die teilnehmenden Rechtsanwaltskammern auf Grundlage ihrer Mitgliederzahl gezogen wurde.

Im Folgenden werden die zen-tralen Ergebnisse der STAR Befragung 2020 für die Kammer Hamm zusammengefasst. Die Angaben der befragten Berufsträger der Kammer werden dabei denen der anderen West-Kammern gegenübergestellt, was eine bessere Einordnung der Ergebnisse ermöglicht. Für den Kammerbezirk Hamm wurden im Rahmen von STAR 2020 1.369 Rechtsanwälte ausgewählt und angeschrieben. Insgesamt beteiligten sich 259 Berufsträger an der Erhebung, was einer Rücklaufquote von 18,9 Prozent entspricht (vergl. Abb. 1).

Statistik 01

Umsatz und Gewinn

Wenn die zentralen wirtschaftlichen Faktoren Umsatz und Gewinn betrachtet werden, zeigt sich, dass die Befragten der Kammer Hamm hier durchschnittlich meist geringere Werte angeben als dies bei den anderen West-Kammern der Fall ist (vergl. Abb. 1).

Der durchschnittliche persönliche Honorarumsatz selbstständig in eigener Kanzlei tätiger Vollzeit-Rechtsanwälte lag 2018 im Kammerbezirk Hamm in Einzelkanzleien bei 166.000 Euro, in Sozietäten bei 237.000 Euro. Damit lag der durchschnittliche Umsatz von Einzelanwälten in Hamm um ca. 6.000 Euro unter dem entsprechenden Durchschnittsumsatz in den anderen West-Kammern, die an STAR 2020 teilgenommen haben. Dort lag der Durchschnittsumsatz bei 172.000 Euro. In Sozietäten im Kammerbezirk Hamm lag der durchschnittliche persönliche Umsatz um ca. 53.000 Euro unter dem Durchschnittswert von 290.000,00 Euro der Vergleichskammern (vgl. Abb. 2).

Statistik 02

Der durchschnittliche persönliche Jahresüberschuss selbstständig in eigener Kanzlei tätiger Vollzeit-Rechtsanwälte im Kammerbezirk Hamm lag mit 84.000 Euro in Einzelkanzleien im Jahr 2018 genauso hoch wie in den anderen West-Kammern. In Sozietäten lag der Wert im Kammerbezirk Hamm mit etwa 140.000 Euro unter dem Niveau der Vergleichsgruppe, in welcher die personenbezogenen Gewinne 2018 mit 160.000 Euro beziffert wurden (vgl. Abb. 2).

Persönliches Stundeneinkommen

Bei der Betrachtung des persönlichen Stundeneinkommens selbstständiger Vollzeit-Anwälte ergibt sich ein ähnliches Bild: Rechtsanwälte in Einzelkanzleien im Kammerbezirk Hamm kamen auf ein durchschnittliches Stundeneinkommen von 36 Euro, während die Einzelanwälte der anderen West-Kammern bei durchschnittlich 35 Euro pro Stunde lagen. In Sozietäten aus dem Kammerbezirk Hamm wurden im Jahr 2018 pro Arbeitsstunde 59 Euro erwirtschaftet. In der Vergleichsgruppe wurde im Mittel ein Stundensatz von 65 Euro erzielt (vgl. Abb. 3).

Statistik 03

Kosten

Wie in allen Unternehmen fallen auch in Rechtsanwaltskanzleien diverse Kosten an. Mit insgesamt 42,8 Prozent lag 2018 der Kostenanteil am Umsatz in Einzelkanzleien im Kammerbezirk Hamm unter dem Kostenanteil in Einzelkanzleien aus anderen West-Kammern, welcher dort bei 49,8 Prozent gelegen hat. Ebenfalls kostengünstiger als die Sozietäten der Vergleichsgruppe wirtschafteten die Sozietäten im Kammerbezirk Hamm, die mit einem Kostenanteil am Umsatz von 46,5 Prozent unterhalb des Kostenanteils von 50,6 Prozent der Sozietäten aus den anderen westdeutschen Kammern gelegen haben.

Jahresgehälter

Das durchschnittliche Jahresbruttogehalt für Rechtsanwälte, die in Vollzeitarbeit in einer Anwaltskanzlei angestellt sind, lag unter Einbezug eines etwaigen 13./14. Gehalts und sonstiger freiwilliger betrieblicher Leistungen bzw. geldwerter Vorteile im Kammerbezirk Hamm bei 62.000 Euro. Im Vergleich dazu lag das erreichte durchschnittliche Einkommen angestellter Rechtsanwälte in den anderen West-Kammern mit 79.000 Euro deutlich höher.

Berufszufriedenheit und Einschätzung der Lage

Die teilnehmenden Rechtsanwälte wurden zudem um eine Einschätzung ihrer persönlichen beruflichen und wirtschaftlichen Lage gebeten. Hierzu zeigt sich für die Mitglieder der Kammer Hamm, dass 68,7 Prozent mit ihrer Berufswahl zufrieden oder sehr zufrieden sind. Weitere 18,2 Prozent bezeichnen sich als eher zufrieden. Insgesamt sehen somit knapp 87 Prozent der Anwälte ihre juristische Tätigkeit positiv. Rund 8 Prozent geben an, eher unzufrieden mit ihrem Beruf zu sein. Gänzlich unzufrieden sind 4,6 Prozent der Antwortenden aus dem Kammerbezirk Hamm. Das Fazit der Berufsträger aus den anderen West-Kammern fällt zum Kammerbezirk Hamm ähnlich, allerdings etwas positiver aus: Dort sind insgesamt 90 Prozent mit ihrer Berufswahl eher bis sehr zufrieden (vergl. Abb. 4)

Statistik 04

Zur Einschätzung ihrer wirtschaftlichen Lage teilten knapp 67 Prozent der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm mit, dass sich ihre persönliche berufliche und wirtschaftliche Lage 2018 gestaltete, wie sie angenommen hatten. Bei 19 Prozent übertraf das Jahr 2018 ihre Erwartungen, während es bei den verbleibenden 14 Prozent dahinter zurückblieb.  Im Vergleich dazu beurteilten die Anwälte aus den anderen West-Kammern ihre Situation in 2018 insgesamt gesehen geringfügig positiver: Rund 70 Prozent waren der Ansicht, das Jahr 2018 habe sich wie erwartet entwickelt; weitere 19 Prozent gaben an, dass dieses Wirtschaftsjahr für sie erfolgreicher verlaufen ist, als sie ursprünglich angenommen hatten (vergl. Abb. 5).

Statistik 05

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