STAR 2022: Einblicke zu nicht-anwaltlichem Fachpersonal in Kanzleien

erschienen im KammerReport 4-2022 | 16.12.2022

Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) untersucht mit dem STAR-Bericht 2022 erstmals die Situation von nicht-anwaltlichem Fachpersonal in Kanzleien. Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) wurde 1993 von der BRAK ins Leben gerufen. In ihrem Auftrag untersucht das Institut für Freie Berufe (IFB) der Universität Erlangen-Nürnberg regelmäßig die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft. Die diesjährige Befragung widmete sich dem Einsatz von nicht-anwaltlichem Fachpersonal, also der Frage, wie die Anwaltschaft ihre Fachkräfte einsetzt. Wirtschaftliche Kennzahlen zur Anwaltschaft waren daher in der diesjährigen Umfrage nicht enthalten. Die STAR-Befragung wurde zum ersten Mal rein digital durchgeführt, um möglichst viele Kolleginnen und Kollegen zu erreichen.

Im Fokus der Untersuchung standen unbesetzte Stellen für Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, aber auch für sonstiges Kanzleipersonal. Betrachtet wurden außerdem die Arbeitsbedingungen wie etwa Gehälter, erhaltene freiwillige Leistungen, Weiterbildung, Arbeitszeitgestaltung und Einsatzgebiete. Auch die Qualifikationen der Mitarbeitenden und die voraussichtliche Entwicklung des Personalbedarfs wurden erhoben. Zudem wurde insgesamt nach der Nutzung und den Einsatzbereichen von Legal Tech gefragt.

Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt, dass gut 25 % der Kanzleien und Unternehmen unbesetzte Stellen vor allem im Bereich des nicht-anwaltlichen Fachpersonals, aber auch bei den sonstigen Büro- oder Schreibkräften haben. Bei Sozietäten mit mehreren Berufsträgern berichten sogar weit über 50 % von unbesetzten Stellen. Den künf­tigen Personalbedarf sieht gut die Hälfte der Befragten als gleichbleibend, gut 28 % gehen von einem steigenden Bedarf an nicht-anwaltlichem Büropersonal aus.

Zur Höhe der Jahresgehälter antworteten die Befragten, dass die durchschnittlich gezahlten Bruttojahresgehälter von in Vollzeit angestellten ReFa-/ReNo-Fachkräften – je nach Berufserfahrung – zwischen 26.000 und 35.000 Euro liegen. Im Westen wird durchschnittlich etwas besser gezahlt. Auch Sozietäten zahlen im Vergleich zu Einzelkanzleien im Durchschnitt mehr. Rechtsfachwirte verdienen ebenfalls besser, konkret zwischen 29.000 Euro und 41.000 Euro, variierend nach Berufserfahrung, Standort und Kanzleigröße. Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, dass es individuell Gehaltserhöhung gebe.

86,4 Prozent der Befragten gaben an, dass sie freiwillige finanzielle Leistungen wie Weihnachtsgeld, Erstattung der Fortbildungskosten, Fahrkostenzuschüsse, vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsgeld, betriebliche Altersvorsorge, Überstundenvergütung und Tankgutscheine zahlen.

Als Fazit dieser Erhebung hat sich im Rahmen der bisherigen Auswertung ergeben, dass ReFa-/ReNo-Fachkräften, Rechtsfachwirte, aber auch sonstige Schreibkräfte gesucht sind und es viele unbesetzte Stellen gibt. Das Gehalt variiert je nach Berufserfahrung, Standort und Kanzleigröße. Individuelle Gehaltserhöhungen sind möglich, insbesondere werden freiwillige Leistungen und Weiterbildungen gezahlt. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung ist überwiegend möglich. Die Einsatzgebiete sind vielfältig und digitales Arbeiten wird wichtiger. Personalbedarf wird auch zukünftig gesehen. Die Ergebnisse der STAR-Untersuchung 2022 sind auf der BRAK-Website veröffentlicht, Sie können diese unter dem folgenden Link aufrufen:
STAR 2022 – Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte | Bundesrechtsanwaltskammer (brak.de)

Den vollständigen Bericht finden Sie unter diesem Link:
star2022_Bericht_02-11-2022.pdf (brak.de)

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