Vertrauliche Nachrichten

Bislang konnten Sie bei der Erstellung eines Nachrichtenentwurfs mit der Checkbox „persönlich/vertraulich“ eine Nachricht entsprechend kennzeichnen. Diese Funktionalität stand indes nur für beA-interne Nachrichten zur Verfügung. Für Nachrichten, die an andere besondere Postfächer versendet werden sollten oder die aus anderen besonderen Postfächern an ein beA gesandt wurden, konnte bisher kein Vertraulichkeitskennzeichen gesetzt werden.

Dieses Verhalten wurde mit der neuen Version geändert. Beim Versenden von Nachrichten kann die Vertraulichkeitsstufe nun über ein Drop-down-Feld ausgewählt werden. Folgende Werte sind als Vertraulichkeitsstufe auswählbar:

• keine Angabe
• VS – nur für den Dienstgebrauch
• vertraulich zu behandeln

Im Nachrichtenentwurf kann die Vertraulichkeitsstufe empfängerspezifisch für Rechtsanwälte, Berufsausübungsgesellschaften und besondere elektronische Behördenpostfächer gesetzt werden. Andere besondere Postfächer werden folgen, sobald die Funktionalität in der jeweiligen Software umgesetzt ist.

Die Absender von Nachrichten, die an ein beA adressiert sind, können ihrerseits eine Vertraulichkeitsstufe auswählen, mit der Folge, dass die Nachricht im beA nur von Nutzerinnen und Nutzern gelesen werden kann, die das entsprechende Recht besitzen.

Bei eingehenden Nachrichten, die als vertraulich gekennzeichnet sind, wird sowohl in der beA-Webanwendung als auch in der mobilen beA-App im Posteingang das Schlosssymbol angezeigt.

In der geöffneten Nachricht ist das Schlosssymbol ebenfalls sichtbar.

Interessant ist diese Änderung insbesondere für die Kommunikation mit den Versorgungswerken, da diese nunmehr über die EGVP-Infrastruktur vertraulich erfolgen kann.