BRAK-Handlungshinweise zur Absenkung der Umsatzsteuersätze
erschienen im KammerReport 4-2020 | 18.09.2020
Das sog. Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht u. a. eine auf ein halbes Jahr befristete Absenkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 vor. Die BRAK hat am 25.06.2020 Handlungshinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte veröffentlicht. Sie finden in dem Papier Hinweise dazu, an welchen Zeitpunkt anzuknüpfen und was bei Teilleistungen und Vorschüssen zu beachten ist. Ferner werden verschiedene Konstellationen anhand von Beispielen erörtert und mit Literaturhinweisen abgerundet. Sie finden die Hinweise unter:
Ergänzung der Handlungshinweise zur Absenkung der Umsatzsteuersätze (Stand Juni 2020)
Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte (Stand Mai 2020)
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