Alternative Streitbeilegung: Anwaltliche Hinweispflichten

erschienen im KammerReport 4-2021 | 17.12.2021

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen verschiedene Hinweispflichten auf Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung erfüllen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Online-Dispute-Resolution-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/201) und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Der BRAK-Ausschuss Außergerichtliche Streitbeilegung hat seine Informationsbroschüre hierzu aktualisiert und überarbeitet. Eingearbeitet wurden dabei u. a. ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2020 zu Online-Pflichtangaben zur alternativen Streitbeilegung sowie die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Anwaltsverträgen. Die aktualisierten Informationen finden Sie unter diesem Link: https://brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/hinweispflichten_odr-plus-vsgb_2021.pdf

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